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Abfallberatung
Landratsamt Ansbach

Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach

Telefon: 0981/468-2301
Telefax: 0981/468-2319
E-Mail: abfallwirtschaft@landratsamt-ansbach.de

FAQ

1. Wie bekomme ich eine Biotonne?
Wenn Sie nicht glaubhaft verischern können, dass das auf Ihrem Grundstück anfallende kompostierbare Material (Küchenabfälle, Gartenabfälle, etc.) auf den von Ihnen im Rahmen Ihrer privaten Lebensführung genutzten Grundstücken kompostiert werden kann, wird Ihnen die Biotonne automatisch zugeteilt.

2. Wie ist das mit der Behältergröße geregelt?
Die Zuteilung der Behälter orientiert sich an der Größe der gemeldeten Restabfallbehälter. Bei einem angemeldetem 60 l Restabfallbehälter kann gebührenfrei nur eine 80 l Biotonne bereitgestellt werden. Beträgt das Volumen des Restabfallbehälters 120 l, dann ist die Aufstellung von zwei 80 l Behältern möglich. Für zusätzliche Behälter wird eine Gebühr von 5,09 Euro pro Monat für die 80 l Biotonne und 15,26 Euro pro Monat für die 240 l Biotonne berechnet. Diese zusätzlichen Behälter können auch als Saisontonne genutzt werden, wobei der Nutzungszeitraum ununterbrochen mindestens sechs Monate beträgt.

3. Wo erhalte ich meine Tonne?
Die Biotonne wird Ihnen direkt vor die Haustür geliefert. Die Erstausstattung Ihres Grundstückes ist für Sie mit keinen weiteren Kosten verbunden. Für jede weitere Behälteränderung werden 18,- Euro berechnet.

4. Was kostet mich die Biotonne?
Die Kosten für die Bioabfallentsorgung sind in der Gebühr für die Abfallentsorgung enthalten. Es fallen also keine Extragebühren für Sie an. Weitere Informationen zum Gebührenmodell des Landkreises finden sie auch hier unter der Rubrik "Abfallgebühren".

5. Was bringt mir die getrennte Sammlung?
Neben den Umweltgesichtspunkten ergeben sich in unserem speziellen Fall auch ganz konkrete Vorteile. Nach den Regelungen der derzeit gültigen Satzung haben Sie die Möglichkeit bei der Restabfalltonne bis zu 14 Entleerungen pro Jahr einzusparen und dadurch die Gebühr auf ein Minimum zu reduzieren. Bei konsequenter Nutzung der Biotonne verringert sich der Restabfall und dadurch letztlich auch die Anzahl der Entleerungen. Dadurch können sich insgesamt ganz konkrete Kostenvorteile ergeben. Auch der wöchentliche, zeitaufwändige Gang zur gemeindlichen Grüngutannahmestelle und die damit verbundenen Kosten und natürlich der Zeitaufwand könnten entfallen. Auch für den überzeugten Eigenkompostierer ist die Biotonne interessant, denn er kann jetzt problematische Materialien wie Unkräuter oder Essensreste über die Biotonne einer sinnvollen Verwertung zuführen.

6. Was gehört in meine Biotonne?

Prinzipiell dürfen Sie alle natürlichen Abfälle in Ihre Biotonne geben. Dazu gehören insbesondere Küchen- und Gartenabfälle. Sie finden auf unserer Homepage unter „Was darf hinein?“ eine genaue Aufstellung was alles in Ihrer Biotonne entsorgt werden darf.

7. Was gehört nicht in meine Biotonne?
Alles was nicht verrottbar ist, sollten Sie nicht in Ihrer Biotonne entsorgen. Sie finden auf unserer Homepage unter Was darf hinein? eine genaue Aufstellung was alles nicht in Ihrer Biotonne entsorgt werden darf.


8. Wann wird mein Bioabfall abgeholt?
Der Bioabfall wird 14täglich abgeholt. Den genauen Abholtag finden Sie im jeweils aktuellen Abfallratgeber oder unter www.landkreis-ansbach.de unter der Rubrik "Bürgerservice -> Abfall".

9. Was geschieht mit meinem gesammelten Bioabfall?

Der Bioabfall wird zu einer Kompostierungsanlage im Landkreis gebracht. Dort wird er in einem Rotteverfahren zu hochwertigem Kompost verarbeitet.

10. Wie halte ich meine Biotonne sauber?
Am Besten gibt man in die leere Tonne zerknülltes Zeitungspapier, um Flüssigkeiten aufzusagen. Speisereste sollten in Zeitungspapier oder Küchenkrepp eingewickelt und so in die Biotonne gegeben werden.

11. Wie verhindere ich unangenehmen Geruch und Ungezieferbildung?
Für die Biotonne sollte ein schattiger und kühler Platz gesucht werden. Des Weiteren sollten zur Vorbeugung der Ungezieferbildung, Essensreste nicht lose in die Biotonne hineingegeben, sondern vorher in Zeitungspapier oder Küchenkrepp gewickelt werden.

12. Kann ich Katzenstreu in die Biotonne geben?
Nein. Katzenstreu gehört in die Restabfalltonne. Die Qualität Ihres Kompostes leidet darunter.

13. Kann ich verrottbare bzw. kompostierbare Bioabfallbeutel verwenden?
Ja. Grundsätzlich bestehen seitens des Landratsamtes Ansbach gegen die Verwendung von verrotbaren bzw. kompostierbaren Bioabfallbeuteln auf der Basis von Mais- bzw. Kartoffelstärke, die nach der europäischen Norm DIN EN 13432 bzw. deutschen Norm DIN V 54900 zertifiziert sind, keine Einwände.

14. Wo erhalte ich verrottbare bzw. kompostierbare Bioabfallbeutel?
Verrottbare bzw. kompostierbare Bioabfallbeutel auf der Basis von Mais- bzw. Kartoffelstärke sind im freien Handel bei diversen Discountern und Drogeriemärkten erhältlich.
Im Internet können darüber hinaus größere Mengen in Größen von 5 l bis 240 l Fassungsvermögen bezogen werden. Geben Sie einfach in Ihre Suchmaschine als Suchbegriff "Biobeutel", "kompostierbare Beutel" oder "Bioabfalltüten" o. ä. ein und Sie erhalten eine Vielzahl von Anbietern.

15. Was kann ich tun, damit mein Bioabfall im Winter nicht in meiner Tonne einfriert?

Stellen Sie die Biotonne, wenn möglich, im Winter an einen frostsicheren Ort, zum Beispiel in Ihre Garage. Wickeln Sie Ihre Bioabfälle gut in Papier ein, damit die Feuchtigkeit aufgesaugt wird. So sollte die Entleerung auch im Winter reibungslos funktionieren. Weitere Informationen finden Sie auch unter dem Menüpunkt "Tipps".